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Betriebsratswahlen 2010

Betriebsratswahlen 2010: Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai statt (§ 13 BetrVG), beim nächsten Mal also (Stand Juli 2008) im Frühjahr 2010.

Jeder Betriebsrat, der im Zeitraum vom 01.03.2006 bis 31.05.2006 gewählt wurde, muss 2010 wieder Betriebsratswahlen durchführen. Aber auch alle Betriebsräte, die – z.B. wegen einer Betriebsratsneugründung, nach einem Rücktritt des Betriebsrats oder einer Wahlanfechtung – nach dem 31. Mai 2006 gewählt wurden, müssen sich 2010 erneut einer Betriebsratswahl stellen.

Wird der Betriebsrat allerdings erst nach dem 01. März 2009 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den zu den Betriebsratswahlen 2014, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2010) weniger als 1 Jahr liegt, § 13 Abs. 3 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort heißt es:

„Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.“


Auch wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, steigt oder sinkt, bleibt der Betriebsrat bis 2010 im Amt, denn der Stichtag, der genau die Halbzeit der Amtszeit markiert, war spätestens der 31. Mai 2008.

In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt, § 1 Abs. 1 BetrVG.

De Wahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Wahlvorstandsvorsitzenden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlvorstandsmitgliedern.


Der Wahlvorstand stellt nach der Betriebsratswahl das Wahlergebnis fest (§§ 14 bis 18 BetrVG).


Die regelmäßige Amtszeit des 2010 gewählten Betriebsrats beträgt wieder vier Jahre (§ 21 BetrVG). Die übernächsten Betriebsratswahlen finden daher 2014 statt.

Wichtige Hilfsmittel für die Betriebsratswahlen 2010 im Internet:

>>> Betriebsratswahlkalender


 




Michael W. Felser
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